Stichtagsregel für Preislisten auswählen
Ziel
Du lernst die Stichtagsregel kennen und legst fest, wann SMART.VO die Preise einer Preisliste verwendet.
Dafür sind zwei Angaben wichtig:
- Gültig ab: Ab diesem Datum steht die neue Preisliste zur Verfügung.
- Stichtagsregel: Sie bestimmt, welches Datum oder Ereignis SMART.VO prüft, um zwischen alten und neuen Preisen zu entscheiden.
Je nach Stichtagsregel kann SMART.VO für dieselbe Verordnung unterschiedliche Preise verwenden.
Die Bezeichnungen in SMART.VO sind teilweise sehr kurz oder fehlen. Die folgenden Überschriften helfen dir dabei, die Regeln schneller einzuordnen.

Beispiel
Eine neue Preisliste ist gültig ab 01.07.
Für eine Verordnung gelten folgende Daten:
Verordnungsdatum: 10.06.
- Behandlung: 15.06.
- Behandlung: 25.06.
- Behandlung: 03.07.
- Behandlung: 10.07.
- Behandlung: 17.07.
- Behandlung: 24.07.
Abrechnungsmonat: September
Damit liegen zwei Behandlungen vor und vier Behandlungen nach dem 01.07.
Welche Stichtagsregeln gibt es?
Regel 0 – Standard
Regel 0 entspricht Regel 3 – Verordnungsdatum.
Das Verordnungsdatum entscheidet, welche Preisliste verwendet wird.
Im Beispiel: Die Verordnung wurde am 10.06. ausgestellt. Damit gelten die Preise der Preisliste nicht.
Regel 1
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, wenn:
- die erste Behandlung weniger als einen Monat vor Gültig ab liegt und
- mindestens eine Behandlung danach stattfindet.
Im Beispiel: Die erste Behandlung war am 15.06. und weitere Behandlungen finden nach dem 01.07. statt. Daher werden alle Behandlungen mit den neuen Preisen berechnet.
Wichtig: Diese Regel ist für Preisumstellungen zum Monatsersten vorgesehen.
Regel 2
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, wenn das Verordnungsdatum weniger als einen Monat vor Gültig ab liegt.
Im Beispiel: Zwischen dem Verordnungsdatum am 10.06. und dem 01.07. liegt weniger als ein Monat. Daher werden alle Behandlungen mit den neuen Preisen berechnet.
Regel 3 – Verordnungsdatum
Das Verordnungsdatum entscheidet, welche Preisliste verwendet wird.
Im Beispiel: Die Verordnung wurde am 10.06. ausgestellt und damit vor dem 01.07. Die Preise der Preisliste gelten nicht.
Regel 4 – Termin
Jeder Behandlungstermin wird einzeln betrachtet:
- Termine vor Gültig ab erhalten den alten Preis.
- Termine danach erhalten den neuen Preis.
Im Beispiel: Die Termine am 15.06. und 25.06. erhalten den alten Preis. Die vier Termine im Juli erhalten den neuen Preis.
Diese Regel wird für private Preislisten verwendet.
Regel 5
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, wenn mindestens die Hälfte der Behandlungen nach Gültig ab stattgefunden hat.
Im Beispiel: Vier von sechs Behandlungen finden nach dem 01.07. statt. Daher werden alle sechs Behandlungen mit den neuen Preisen berechnet.
Regel 6 – Mind. 1 Behandlung
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, sobald mindestens eine Behandlung nach Gültig ab stattgefunden hat.
Im Beispiel: Bereits der Termin am 03.07. erfüllt diese Bedingung. Daher werden auch die beiden Behandlungen im Juni mit den neuen Preisen berechnet.
Regel 7 – 1. Behandlung
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, wenn bereits die erste Behandlung nach Gültig ab stattgefunden hat.
Im Beispiel: Die erste Behandlung war bereits am 15.06.. Die Bedingung ist damit nicht erfüllt und die Preise der Preisliste gelten nicht.
Regel 8 – Abrechnungsmonat
Alle Behandlungen erhalten die neuen Preise, wenn der Abrechnungsmonat nach Gültig ab liegt.
Im Beispiel: Die Abrechnung erfolgt im September und damit nach dem 01.07. Daher werden alle Behandlungen mit den neuen Preisen berechnet.