Privat- und Selbstzahlerleistungen wirtschaftlich kalkulieren und vereinbaren
Ziel
Du prüfst, ob deine Privat- und Selbstzahlerleistungen wirtschaftlich kalkuliert und transparent vereinbart sind. So erkennst du zusätzliche finanzielle Spielräume außerhalb der GKV-Abrechnung.
Voraussetzungen
- Deine Praxis bietet Privat- oder Selbstzahlerleistungen an.
- Die Kosten pro Behandlungszeit sind bekannt oder können ermittelt werden.
- Eine Honorarvereinbarung oder ein Behandlungsvertrag kann vor Behandlungsbeginn verwendet werden.
Schritt-für-Schritt
- Liste alle Privat- und Selbstzahlerleistungen deiner Praxis auf.
- Ordne jeder Leistung die benötigte Behandlungszeit zu.
- Berechne die internen Kosten je Behandlungseinheit.
- Vergleiche die aktuellen Preise mit den internen Kosten.
- Prüfe, ob die Preise einen wirtschaftlichen Beitrag leisten.
- Prüfe, ob für Privatpatienten eine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt.
- Prüfe, ob Selbstzahlerleistungen klar von GKV-Leistungen getrennt sind.
- Informiere Patienten vor Behandlungsbeginn über Preis und Leistungsumfang.
- Dokumentiere die vereinbarte Leistung und den vereinbarten Preis.
Häufige Fragen
Warum sollte ich Privat- und Selbstzahlerleistungen getrennt auswerten?
Weil sie andere Preise, Vereinbarungen und wirtschaftliche Spielräume haben als GKV-Leistungen.
Muss eine private Krankenversicherung jeden vereinbarten Preis vollständig erstatten?
Nein. Die Erstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Der Patient sollte vorab mit seiner privaten Krankenversicherung klären, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Gibt es ein einheitliches Gebührenverzeichnis für privatversicherte Heilmittelpatienten?
Nein. Für Heilmittel bei Privatversicherten gibt es kein allgemeingültiges Gebührenverzeichnis.
Warum ist eine Honorarvereinbarung wichtig?
Sie macht Preis und Leistung vor Behandlungsbeginn transparent. Das reduziert spätere Rückfragen zur Rechnung.
Darf eine GKV-Leistung einfach privat abgerechnet werden?
Das lässt sich nicht pauschal annehmen. Wenn eine Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung verordnungs- und abrechnungsfähig ist, muss die Abgrenzung zu privaten Zusatz- oder Selbstzahlerleistungen klar sein.