SMART.VO Release 2026.2.9 vom 07.07.2026
Fehlerbehebung bei der Verordnungserfassung per Scan
Ein Fehler bei der Erfassung neuer Verordnungen über die Scanfunktion wurde behoben.
Fehlerbehebung
- In seltenen Fällen wurden die Rezeptdaten nach dem Einscannen zwar erfolgreich ausgelesen und in die Verordnung übernommen, der zugehörige Rezeptscan wurde jedoch nicht gespeichert.
- Dieses Verhalten konnte dazu führen, dass der Scan anschließend manuell nacherfasst werden musste.
- Der Fehler wurde behoben, sodass bei der Erfassung einer neuen Verordnung sowohl die ausgelesenen Rezeptdaten als auch der zugehörige Scan zuverlässig gespeichert werden.
Neuer Begleitzettel für Selbstabrechner
Für Selbstabrechner wurde der Report eines Widerspruchs erweitert.
Neuerung
- Dem Widerspruchsreport wurde ein Begleitzettel hinzugefügt.
- Der Begleitzettel wird als erste Seite des Reports ausgegeben.
- Dadurch erhalten Selbstabrechner eine übersichtlichere und vollständigere Dokumentation für die Bearbeitung und den Versand von Widersprüchen.
Anpassung des Begleitzettels für Selbstabrechner
Aufgrund der Rückmeldung von Kostenträgern haben wir den Begleitzettel für Selbstabrechner, die ihre Dateien über HENARA verschicken, angepasst, um eine bessere Verarbeitung zu gewährleisten.
Verbesserung der Synchronisationseinstellungen
Die Einstellungen zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Synchronisation wurden optimiert.
Änderungen
- Änderungen an der Synchronisationseinstellung werden nun ohne Neustart des Programms berücksichtigt.
- Beim Deaktivieren der Synchronisation werden keine weiteren Synchronisationsvorgänge mehr gestartet.
- Beim Aktivieren der Synchronisation wird nach Ablauf des eingestellten Synchronisationsintervalls automatisch der nächste Synchronisationsvorgang ausgeführt.
Diese Anpassung sorgt für ein konsistenteres Verhalten der Synchronisationsfunktion und macht einen Neustart der Anwendung nach Änderungen an den Synchronisationseinstellungen überflüssig.
Hinweis zur Preisanpassung Ergotherapie
Im Zuge der aktuellen Preisanpassung für ergotherapeutische Leistungen wurden die Preise mit Gültigkeit zum 01.07. in SMART.VO hinterlegt.
Da die Abrechnung der neuen Preise erst ab dem 01.08. zulässig ist, wurde eine zusätzliche Sicherheitsfunktion implementiert.
Neuerung
- In der Verordnung wird nun ein Warnhinweis angezeigt, wenn für Leistungen vor dem 01.08. die neuen Preise verwendet werden sollen.
- Der Hinweis informiert darüber, dass die neuen Vergütungssätze erst ab dem 01.08. abgerechnet werden dürfen.
- Dadurch werden fehlerhafte Abrechnungen vermieden und Anwender bei der korrekten Abrechnung unterstützt.