Verordnung vor der Abrechnung prüfen
Ziel
Du prüfst eine eingehende Verordnung auf abrechnungsrelevante Pflichtangaben. Danach ist klar, ob der Urbeleg für den weiteren Ablauf geeignet ist.
Voraussetzungen
- Eine Verordnung liegt vor.
Schritt-für-Schritt
- Prüfe die ärztliche Unterschrift.
- Prüfe die Patientendaten.
- Prüfe die Versicherungsnummer.
- Prüfe das VO-Datum.
- Prüfe den Praxisstempel und den Arztstempel.
- Prüfe, ob die Krankenkasse oder der Kostenträger vollständig angegeben ist.
- Prüfe, ob Diagnose, Indikationsschlüssel oder Indikationsgruppe vorhanden sind.
- Prüfe, ob Heilmittel, Menge und Frequenzen vollständig angegeben sind.
- Prüfe, ob Änderungen oder Korrekturen vom Arzt mit Unterschrift und Datum bestätigt sind.
- Prüfe, ob das Änderungsdatum plausibel zur Änderung passt.
- Prüfe, ob geänderte Daten noch lesbar sind und nicht unkenntlich gemacht wurden.
- Prüfe, ob Änderungen auf der Empfangsbestätigung erneut erfasst wurden und vom Patienten unterschrieben wurden.
- Prüfe, ob Unterbrechungen ab 14 Kalendertagen dokumentiert sind (ausgenommen Podologie)
- Prüfe, ob ein Behandlungsabbruch mit Grund und Datum notiert ist (ausgenommen Podologie und Ergotherapie, hier reicht das Datum)
- Prüfe die DSGVO-Einwilligung zur Datenverarbeitung. Erneuere die DSGVO-Einwilligung jährlich.
- Prüfe bei einer Ersteinreichung, ob das Original vorliegt. Scanne bei einer Ersteinreichung das Original ein. Nutze hierfür das Programm SMART VO und nicht die Scan-Funktion direkt am Gerät.
Häufige Fragen
Was muss bei Unterschriften und Stempeln geprüft werden?
Alle erforderlichen Unterschriften und Stempel müssen vorhanden sein. Dazu zählen laut Ausgangsmaterial Arzt, Praxis und Patient.
Was ist bei Änderungen durch den Arzt wichtig?
Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Datum und nicht im Auftrag (i.A) bestätigt sein. Rückdatierungen des Ausstelldatums sind nicht erlaubt.
Was ist bei geänderten Daten nicht erlaubt?
Geänderte Daten dürfen nicht unkenntlich gemacht werden. Tipp-Ex sowie vollständiges Streichen oder Schwärzen sind unzulässig.
Wann müssen Unterbrechungen dokumentiert werden?
Unterbrechungen ab 14 Kalendertagen müssen dokumentiert sein. Als Kürzel sind K, F und T genannt.
Was gilt bei einem Behandlungsabbruch?
Ein Behandlungsabbruch muss mit Grund und Datum bei der Begründung notiert sein.
Muss bei der Ersteinreichung das Original vorliegen?
Ja. Bei der Ersteinreichung muss das Original vorliegen und eingescannt werden.
Reicht bei Teilabrechnungen eine Kopie aus?
Ja. Bei Teilabrechnungen wie für die Podologie oder bei einem Praxiswechsel kann eine Kopie als Verordnung - Fortsetzung eingereicht werden.
Wie oft wird die DSGVO-Einwilligung geprüft?
Sie wird regelmäßig geprüft und jährlich erneuert.