Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen

    Ziel

    In diesem Artikel erfährst Du, wie lange patientenrelevante Unterlagen aufbewahrt werden müssen und ab wann die Frist beginnt.

    Überblick

    Die Aufbewahrungsfrist für patientenrelevante Unterlagen beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

    Dazu zählen zum Beispiel:

    • Behandlungsverträge
    • Befunde
    • Berichte
    • Rechnungskopien

    Die Frist beginnt ab dem letzten Behandlungstag. Nach Ablauf der 10 Jahre können die Unterlagen vernichtet werden.

    Häufige Fragen

    Wie lange müssen patientenrelevante Unterlagen aufbewahrt werden?
    Grundsätzlich 10 Jahre.

    Ab wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
    Ab dem letzten Behandlungstag.

    Was kann nach Ablauf der Frist mit den Unterlagen passieren?
    Nach den 10 Jahren können die Unterlagen vernichtet werden.

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