Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen
Ziel
In diesem Artikel erfährst Du, wie lange patientenrelevante Unterlagen aufbewahrt werden müssen und ab wann die Frist beginnt.
Überblick
Die Aufbewahrungsfrist für patientenrelevante Unterlagen beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Behandlungsverträge
- Befunde
- Berichte
- Rechnungskopien
Die Frist beginnt ab dem letzten Behandlungstag. Nach Ablauf der 10 Jahre können die Unterlagen vernichtet werden.
Häufige Fragen
Wie lange müssen patientenrelevante Unterlagen aufbewahrt werden?
Grundsätzlich 10 Jahre.
Ab wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Ab dem letzten Behandlungstag.
Was kann nach Ablauf der Frist mit den Unterlagen passieren?
Nach den 10 Jahren können die Unterlagen vernichtet werden.