Übersicht: Diagnosegruppen und Leitsymptomatiken bei zahnärztlichen Heilmittelverordnungen für Physiotherapie

    Gültig für

    Kurz erklärt

    Zahnärztliche Heilmittelverordnungen für Physiotherapie werden anhand festgelegter Indikationsgruppen zugeordnet.

    Die Zuordnung richtet sich nach der Diagnose und der Leitsymptomatik.

    Übersicht

    Folgende Indikationsgruppen stehen für die Physiotherapie zur Verfügung:

    • CD1: Craniomandibuläre Störungen mit kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf
    • CD2: Craniomandibuläre Störungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf
    • ZNSZ: Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen sowie bei Störungen des zentralen Nervensystems
    • CSZ: Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
    • LYZ1: Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf
    • LYZ2: Chronische Lymphabflussstörungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf

    Funktionen/Felder/Optionen

    CD1 – Craniomandibuläre Störungen

    Beispiele:

    • Kiefergelenk- und Muskelstörungen
    • Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
    • Orthognathe Operationen
    • Tumoren

    Mögliche Leitsymptomatiken:

    • Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastungen
    • Muskeldysbalance und Muskelhypertonie
    • Muskelspannungsstörungen
    • Gelenkfunktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen

    CD2 – Craniomandibuläre Störungen mit längerem Behandlungsbedarf

    Beispiele:

    • Schwere Traumata
    • Funktionelle Einschränkungen nach Tumoroperationen
    • Angeborene Fehlbildungen
    • Chronische Osteoarthritis des Kiefergelenks

    Mögliche Leitsymptomatiken:

    • Muskeldysbalance und Muskelhypertonie
    • Muskelspannungsstörungen
    • Gelenkfunktionsstörungen
    • Eingeschränkte Unterkieferbeweglichkeit

    ZNSZ – Fehlfunktionen bei Fehlbildungen und ZNS-Störungen

    Beispiele:

    • Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspalten
    • Trisomie 21
    • Tumoren oder Traumata mit zentralnervösen Störungen
    • Neuromuskuläre Bewegungsstörungen mit Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur

    Mögliche Leitsymptomatik:

    • Pathologische Bewegungsmuster der mimischen Muskulatur sowie der Zungen-, Kau- und Schlundmuskulatur

    CSZ – Chronifiziertes Schmerzsyndrom

    Beispiele:

    • Atypische Odontalgie
    • Neuropathische Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich
    • Primäres (idiopathisches) Mund- und Zungenbrennen
    • Persistierende Kiefergelenk- oder Kiefermuskelschmerzen

    Mögliche Leitsymptomatiken:

    • Anhaltende oder wiederkehrende Schmerzen
    • Schmerzen durch Muskelspannungsstörungen
    • Schmerzbedingte Bewegungs- und Funktionsstörungen

    LYZ1 – Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf

    Beispiele:

    • Lymphabflussstörungen nach chirurgischen Eingriffen
    • Lymphabflussstörungen nach Strahlentherapie
    • Lymphabflussstörungen nach Traumata

    Mögliche Leitsymptomatiken:

    • Zeitweise lymphatische oder lymphostatische Schwellungen
    • Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen durch lokale Schwellungen

    LYZ2 – Chronische Lymphabflussstörungen

    Beispiele:

    • Länger bestehende Lymphödeme nach umfangreichen chirurgischen Eingriffen
    • Chronische Lymphabflussstörungen nach Strahlentherapie
    • Lymphabflussstörungen nach schweren Traumata

    Mögliche Leitsymptomatiken:

    • Chronische Lymphödeme
    • Bewegungseinschränkungen des Unterkiefers
    • Veränderungen an Haut und Unterhautgewebe

    Hinweise

    • Muskelhypertonie ist keine eigenständige Indikationsgruppe.
    • Sie ist bei CD1b und CD2b ausdrücklich als mögliche Leitsymptomatik aufgeführt.
    • Die Zuordnung hängt von der zugrunde liegenden craniomandibulären Störung ab.
    • Die Diagnose wird auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung als Freitext angegeben.
    • Ein ICD-10-Code muss auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nicht angegeben werden.
    • Der vollständige Indikationsschlüssel muss eingetragen werden.
    • Bei CD1, CD2 und CSZ kann der Indikationsschlüssel einen zusätzlichen Buchstaben für die vorrangige Leitsymptomatik enthalten.

    Häufige Fragen

    Welche Diagnosegruppen gibt es für zahnärztliche Physiotherapieverordnungen?

    CD1, CD2, ZNSZ, CSZ, LYZ1 und LYZ2.

    Kann Muskelhypertonie bei CD1 oder CD2 angegeben werden?

    Ja. Muskelhypertonie ist bei beiden Gruppen als mögliche Leitsymptomatik unter dem Buchstaben b aufgeführt.

    Was ist der Unterschied zwischen LYZ1 und LYZ2?

    LYZ1 betrifft Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf. LYZ2 betrifft chronische Lymphabflussstörungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf.

    Was fällt unter CSZ?

    Dazu gehören beispielsweise primäres Mund- und Zungenbrennen, atypische Odontalgie und persistierende Kiefergelenkschmerzen.

    Muss auf einer Zahnarztverordnung ein ICD-10-Code stehen?

    Nein. Die Diagnose wird als Freitext angegeben. Der vollständige Indikationsschlüssel ist erforderlich.

    Hinweise

    Quellen und Abrufdatum

    • **Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)😗* Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ), einschließlich Heilmittelkatalog Zahnärzte, Abschnitt 1 „Maßnahmen der Physiotherapie“, Seiten 22–29.
      Offizielle Richtlinie (PDF)
      Abrufdatum: 14.10.2026
    • **Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)😗* Vordruckerläuterungen zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung, insbesondere Punkt 10 „Indikationsschlüssel“ und Punkt 11 „Diagnose mit Leitsymptomatik“.
      Offizielle Vordruckerläuterungen
      Abrufdatum: 14.10.2026
    • **Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)😗* Heilmittelkatalog Zahnärzte, Diagnose- und Indikationsgruppen der Physiotherapie, Seiten 22–29.
      Heilmittelkatalog Zahnärzte (PDF)
      Abrufdatum: 14.10.2026
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