Übersicht: Diagnosegruppen und Leitsymptomatiken bei zahnärztlichen Heilmittelverordnungen für Physiotherapie
Kurz erklärt
Zahnärztliche Heilmittelverordnungen für Physiotherapie werden anhand festgelegter Indikationsgruppen zugeordnet.
Die Zuordnung richtet sich nach der Diagnose und der Leitsymptomatik.
Übersicht
Folgende Indikationsgruppen stehen für die Physiotherapie zur Verfügung:
- CD1: Craniomandibuläre Störungen mit kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf
- CD2: Craniomandibuläre Störungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf
- ZNSZ: Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen sowie bei Störungen des zentralen Nervensystems
- CSZ: Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
- LYZ1: Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf
- LYZ2: Chronische Lymphabflussstörungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf
Funktionen/Felder/Optionen
CD1 – Craniomandibuläre Störungen
Beispiele:
- Kiefergelenk- und Muskelstörungen
- Traumata im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
- Orthognathe Operationen
- Tumoren
Mögliche Leitsymptomatiken:
- Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastungen
- Muskeldysbalance und Muskelhypertonie
- Muskelspannungsstörungen
- Gelenkfunktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen
CD2 – Craniomandibuläre Störungen mit längerem Behandlungsbedarf
Beispiele:
- Schwere Traumata
- Funktionelle Einschränkungen nach Tumoroperationen
- Angeborene Fehlbildungen
- Chronische Osteoarthritis des Kiefergelenks
Mögliche Leitsymptomatiken:
- Muskeldysbalance und Muskelhypertonie
- Muskelspannungsstörungen
- Gelenkfunktionsstörungen
- Eingeschränkte Unterkieferbeweglichkeit
ZNSZ – Fehlfunktionen bei Fehlbildungen und ZNS-Störungen
Beispiele:
- Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspalten
- Trisomie 21
- Tumoren oder Traumata mit zentralnervösen Störungen
- Neuromuskuläre Bewegungsstörungen mit Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur
Mögliche Leitsymptomatik:
- Pathologische Bewegungsmuster der mimischen Muskulatur sowie der Zungen-, Kau- und Schlundmuskulatur
CSZ – Chronifiziertes Schmerzsyndrom
Beispiele:
- Atypische Odontalgie
- Neuropathische Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich
- Primäres (idiopathisches) Mund- und Zungenbrennen
- Persistierende Kiefergelenk- oder Kiefermuskelschmerzen
Mögliche Leitsymptomatiken:
- Anhaltende oder wiederkehrende Schmerzen
- Schmerzen durch Muskelspannungsstörungen
- Schmerzbedingte Bewegungs- und Funktionsstörungen
LYZ1 – Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf
Beispiele:
- Lymphabflussstörungen nach chirurgischen Eingriffen
- Lymphabflussstörungen nach Strahlentherapie
- Lymphabflussstörungen nach Traumata
Mögliche Leitsymptomatiken:
- Zeitweise lymphatische oder lymphostatische Schwellungen
- Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen durch lokale Schwellungen
LYZ2 – Chronische Lymphabflussstörungen
Beispiele:
- Länger bestehende Lymphödeme nach umfangreichen chirurgischen Eingriffen
- Chronische Lymphabflussstörungen nach Strahlentherapie
- Lymphabflussstörungen nach schweren Traumata
Mögliche Leitsymptomatiken:
- Chronische Lymphödeme
- Bewegungseinschränkungen des Unterkiefers
- Veränderungen an Haut und Unterhautgewebe
Hinweise
- Muskelhypertonie ist keine eigenständige Indikationsgruppe.
- Sie ist bei CD1b und CD2b ausdrücklich als mögliche Leitsymptomatik aufgeführt.
- Die Zuordnung hängt von der zugrunde liegenden craniomandibulären Störung ab.
- Die Diagnose wird auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung als Freitext angegeben.
- Ein ICD-10-Code muss auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nicht angegeben werden.
- Der vollständige Indikationsschlüssel muss eingetragen werden.
- Bei CD1, CD2 und CSZ kann der Indikationsschlüssel einen zusätzlichen Buchstaben für die vorrangige Leitsymptomatik enthalten.
Häufige Fragen
Welche Diagnosegruppen gibt es für zahnärztliche Physiotherapieverordnungen?
CD1, CD2, ZNSZ, CSZ, LYZ1 und LYZ2.
Kann Muskelhypertonie bei CD1 oder CD2 angegeben werden?
Ja. Muskelhypertonie ist bei beiden Gruppen als mögliche Leitsymptomatik unter dem Buchstaben b aufgeführt.
Was ist der Unterschied zwischen LYZ1 und LYZ2?
LYZ1 betrifft Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf. LYZ2 betrifft chronische Lymphabflussstörungen mit länger andauerndem Behandlungsbedarf.
Was fällt unter CSZ?
Dazu gehören beispielsweise primäres Mund- und Zungenbrennen, atypische Odontalgie und persistierende Kiefergelenkschmerzen.
Muss auf einer Zahnarztverordnung ein ICD-10-Code stehen?
Nein. Die Diagnose wird als Freitext angegeben. Der vollständige Indikationsschlüssel ist erforderlich.
Hinweise
Quellen und Abrufdatum
- **Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)😗* Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ), einschließlich Heilmittelkatalog Zahnärzte, Abschnitt 1 „Maßnahmen der Physiotherapie“, Seiten 22–29.
Offizielle Richtlinie (PDF)
Abrufdatum: 14.10.2026 - **Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)😗* Vordruckerläuterungen zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung, insbesondere Punkt 10 „Indikationsschlüssel“ und Punkt 11 „Diagnose mit Leitsymptomatik“.
Offizielle Vordruckerläuterungen
Abrufdatum: 14.10.2026 - **Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)😗* Heilmittelkatalog Zahnärzte, Diagnose- und Indikationsgruppen der Physiotherapie, Seiten 22–29.
Heilmittelkatalog Zahnärzte (PDF)
Abrufdatum: 14.10.2026