Änderungen an Verordnungen: Was die Praxis selbst ändern darf

    Gültig für

    Übersicht

    Änderung auf der Verordnung

    Änderungen und Ergänzungen auf einer Heilmittelverordnung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Je nach Angabe auf der Verordnung muss die Änderung entweder mit erneuter Unterschrift des Arztes, im Einvernehmen mit dem Arzt oder lediglich nach Information an den Arzt erfolgen.

    Änderungen im Auftrag sind nicht möglich.

    Änderungen, die nur mit erneuter Unterschrift des Arztes möglich sind

    Diese Änderungen benötigen eine erneute Unterschrift der Ärztin oder des Arztes sowie eine Datumsangabe.

    Dazu gehören:

    • Personalienfeld, wenn Angaben fehlen, unvollständig oder unplausibel sind
    • Hausbesuch, wenn auf „ja“ geändert wird
    • Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfs
    • Anzahl der Behandlungseinheiten, wenn diese fehlt
    • Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog, wenn das Heilmittel fehlt oder nach Diagnosegruppe nicht verordnungsfähig ist
    • Diagnosegruppe
    • konkrete behandlungsrelevante Diagnose(n)

    Wenn das Ausstellungsdatum geändert wurde, muss zwingend ein zweites Datum als Änderungsdatum auf der Verordnung stehen.

    Änderungen, die nur im Einvernehmen mit dem Arzt möglich sind

    Diese Änderungen dürfen nach Rücksprache beziehungsweise im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt vorgenommen werden. Die Änderung muss entsprechend dokumentiert werden.

    Dazu gehören:

    • Therapiebericht
    • Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie
    • gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel
    • Therapiefrequenz, auch als Frequenzspanne möglich
      (entfällt für Ernährungstherapie)
    • Leitsymptomatik nach Heilmittelkatalog, buchstabencodiert oder Klartext
    • Änderung eines Ausschlusses telemedizinischer Leistungen

    Bei zu vielen Terminen in einer Woche sollte der letzte Abschnitt entsprechend angepasst werden in:
    „Nach Rücksprache mit dem Arzt bitte Frequenz anpassen.“

    Änderungen, die nach Information an den Arzt möglich sind

    Diese Änderungen sind nach Information an die Ärztin oder den Arzt möglich, ohne dass eine erneute Unterschrift erforderlich ist.

    Dazu gehören:

    • Heilmittelbereich
    • Anzahl der Behandlungseinheiten bei Überschreitung der zulässigen Höchstmenge je Verordnung
    • Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie

    Wichtige Hinweise

    Änderungen per Fax sind möglich. Das reine Faxdatum reicht jedoch nicht als Änderungsdatum aus.

    Änderungen und Ergänzungen durch die Ärztin oder den Arzt benötigen eine erneute Unterschrift mit Datumsangabe neben der fehlenden oder falschen Angabe.

    Eine Ergänzung oder Korrektur der Verordnung ist per verschlüsselter E-Mail oder per Fax zwischen Leistungserbringer und Ärztin oder Arzt möglich.

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