BG-/BW-Verordnung für einen Patienten anlegen
Ziel
In dieser Anleitung legst du für einen Patienten eine BG-/BW-Verordnung an. Dazu hinterlegst du zuerst einen weiteren Kostenträger und wählst ihn anschließend bei der neuen Verordnung aus.
Voraussetzungen
- Der Patient ist bereits in der Patientenverwaltung angelegt.
- Du kannst die Patientendaten bearbeiten.
- Eine passende Krankenkasse für den Krankenkassentyp „Berufsgenossenschaft“ ist vorhanden.
Schritt-für-Schritt
- Öffne Praxis.
- Klicke auf Patienten.
- Wähle den gewünschten Patienten aus.
- Öffne im Bearbeitungsfenster den Bereich Krankenkasse.
- Klicke auf Erweitert.
- Klicke auf das grüne Hinzufügen-Symbol.
- Wähle bei Krankenkassentyp den Eintrag Berufsgenossenschaft aus.
- Wähle die passende Krankenkasse aus.
- Bestätige die Auswahl.
- Öffne Verordnung.
- Klicke auf Neu.
- Wähle den Patienten aus.
- Wähle beim Geschäftsvorfall den zuvor hinterlegten Kostenträger Berufsgenossenschaft aus.
- Ergänze die weiteren Daten zur Verordnung.
- Speichere die Verordnung.
Eine genauere Erklärung findest du im Video:
BG VO anlegen SMART VO - YouTube
Liste: Verordnungsformular
Häufige Fragen
Wann kann ich „Berufsgenossenschaft“ bei einer neuen Verordnung auswählen?
Erst nachdem du den zusätzlichen Kostenträger beim Patienten hinterlegt hast.
Wo hinterlege ich einen weiteren Kostenträger?
Im Patienten-Bearbeitungsfenster unter Krankenkasse → Erweitert über das grüne Hinzufügen-Symbol.
Warum erscheint der Kostenträger nicht in der neuen Verordnung?
Prüfe zuerst, ob du beim Patienten den Krankenkassentyp Berufsgenossenschaft gespeichert hast.