Verordnung löschen

    Gültig für

    Ziel

    Du löschst eine Verordnung, nachdem verknüpfte Zahlungen oder Rechnungen entfernt wurden. Danach ist die Verordnung löschbar.

    Voraussetzungen

    • Eine Verordnung ist vorhanden.
    • Der Löschen-Button ist inaktiv.
    • Im Ausgangsmaterial sind Zahlungen und/oder Rechnungen als mögliche Ursache genannt.

    Wie lösche ich eine Verordnung?

    Wenn eine Verordnung nicht gelöscht werden kann, sprich: der Löschen-Button ist inaktiv, so liegt dies in der Regel daran, dass Zahlungen und/oder Rechnungen hinterlegt sind. Diese sind im Validierungsbereich im Reiter “Rechnungen” leicht zu finden. Per Rechtsklick auf die entsprechende Rechnung lässt sich die Zahlung bzw. Rechnung schnell im Kassenbuch bzw. in der Rechnungsliste öffnen und stornieren. Im Anschluss muss die Verordnung aktualisiert werden und ist nun löschbar.

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    Häufige Fragen

    Warum kann ich eine Verordnung nicht löschen?
    In der Regel sind Zahlungen und/oder Rechnungen hinterlegt. Dadurch ist der Löschen-Button inaktiv.

    Wo finde ich die verknüpften Rechnungen oder Zahlungen?
    Im Validierungsbereich im Reiter „Rechnungen“.

    Wie öffne ich die zugehörige Zahlung oder Rechnung?
    Per Rechtsklick auf die entsprechende Rechnung. Danach lässt sich die Zahlung im Kassenbuch oder die Rechnung in der Rechnungsliste öffnen.

    Was muss ich tun, bevor die Verordnung wieder löschbar ist?
    Die hinterlegte Zahlung oder Rechnung muss storniert werden. Anschließend muss die Verordnung aktualisiert werden.

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