Verordnung nachträglich in SMART.VO einscannen
Ziel
Du scannst eine bereits angelegte Verordnung nachträglich in SMART.VO ein. Danach ist der Scan an der bestehenden Verordnung hinterlegt.
Voraussetzungen
- Die Verordnung ist in SMART.VO bereits angelegt.
- Ein Scanner ist mit SMART.VO abgestimmt.
Schritt-für-Schritt
- Öffne die bestehende Verordnung.
- Wähle Informationen.
- Lege die Verordnung in den Scanner ein.
- Wähle Scannen oder drücke F4.
- Prüfe, ob der Scan an der Verordnung hinterlegt wurde.
- Speichere die Verordnung bei Bedarf.

Häufige Fragen
Wann scanne ich eine Verordnung nachträglich ein?
Wenn der Termin oder die Verordnung bereits angelegt wurde, der Scan aber noch fehlt.
Scanne ich direkt am Gerät oder in SMART.VO?
Der Scan erfolgt über SMART.VO.
Muss die Verordnung dafür schon angelegt sein?
Ja. Der nachträgliche Scan wird an einer bestehenden Verordnung ergänzt.