Spangen an unterschiedlichen Zehen auf getrennten Verordnungen dokumentieren
Ziel
Für Spangen an unterschiedlichen Zehen werden getrennte Verordnungen verwendet. Auf jeder Verordnung wird eindeutig angegeben, welcher Zeh an welchem Fuß behandelt wird.
Voraussetzungen
- Es werden Spangen an unterschiedlichen Zehen behandelt.
Schritt-für-Schritt
- Verwende für jeden betroffenen Zeh eine eigene Verordnung.
- Ergänze als Arzt den betroffenen Zeh und den zugehörigen Fuß in der Klartextdiagnose.
- Trage als Leistungserbringer die Angabe zum betroffenen Zeh auf der Rückseite der Verordnung ein.
Häufige Fragen
Muss für unterschiedliche Zehen jeweils eine eigene Verordnung verwendet werden?
Ja. Für unterschiedliche Zehen sind unterschiedliche Verordnungen erforderlich.
Wo wird angegeben, um welchen Zeh es sich handelt?
Der Arzt ergänzt den Zeh und den zugehörigen Fuß in der Klartextdiagnose. Der Leistungserbringer trägt die Angabe zusätzlich auf der Rückseite der Verordnung ein.
Muss der betroffene Zeh zusätzlich im DTA angegeben werden?
Nein. Im DTA ist keine zusätzliche Angabe erforderlich, da bei der Abrechnungsprüfung die jeweilige Verordnung einem DTA zugeordnet wird.