Physiotherapeutische Verordnung vor der Abrechnung prüfen

    Gültig für

    Stand: 30.09.2026
    Quellenbasis: GKV-Spitzenverband, Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie einschließlich Anlage 3a, sowie ergänzende Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Heilmittel-Richtlinie.

    Zweck

    Mit dieser Checkliste prüfst du eine physiotherapeutische Verordnung vor der Abrechnung auf Vollständigkeit und abrechnungsrelevante Angaben.

    Die Prüfkriterien beziehen sich auf ärztliche Heilmittelverordnungen für Physiotherapie.

    Checkliste/Übersicht

    • Prüfe das Personalienfeld.
      • Name und Vorname
      • Geburtsdatum
      • Krankenkasse bzw. Kostenträger
      • Versichertennummer und Status
      • Kostenträgerkennung
      • Arztnummer und Betriebsstättennummer
      • Ausstellungsdatum
    • Prüfe Arztunterschrift und Vertragsarztstempel.
      • Die Verordnung muss ärztlich unterschrieben sein.
      • Der Vertragsarztstempel muss vorhanden sein.
      • Erforderliche Korrekturen in diesem Bereich müssen ärztlicherseits erfolgen.
      • Erforderliche Korrekturen müssen vor Behandlungsbeginn erfolgen.
    • Prüfe den Behandlungsbeginn.
      • Ohne dringlichen Behandlungsbedarf muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum beginnen.
      • Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.
    • Prüfe die Behandlungseinheiten.
      • Die verordnete Menge muss angegeben sein.
      • Die zulässige Höchstmenge nach Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog ist zu beachten.
    • Prüfe das verordnete Heilmittel.
      • Das Heilmittel muss richtlinienkonform angegeben sein.
      • Es muss zur Diagnosegruppe passen.
    • Prüfe die Therapiefrequenz.
      • Eine angegebene Frequenz oder Frequenzspanne ist maßgeblich.
      • Fehlt die Angabe, gilt die Frequenzempfehlung des Heilmittelkatalogs.
      • In diesem Fall ist keine Ergänzung der Verordnung erforderlich.
    • Prüfe die Diagnosegruppe.
      • Eine Diagnosegruppe gemäß Heilmittelkatalog muss angegeben sein.
      • Ergänzungen oder Änderungen können nur ärztlicherseits mit erneuter Unterschrift und Datum erfolgen.
    • Prüfe die behandlungsrelevante Diagnose.
      • Die Diagnose muss als ICD-10-Schlüssel und/oder Klartext angegeben sein.
      • Fehlende oder erkennbar nicht therapierelevante Angaben müssen ärztlicherseits korrigiert oder ergänzt werden.
      • Diese Korrektur muss vor Behandlungsbeginn erfolgen.
    • Prüfe die Leitsymptomatik.
      • Sie muss gemäß Heilmittelkatalog oder als patientenindividuelle Leitsymptomatik angegeben sein.
      • Eine fehlende oder erkennbar falsche Leitsymptomatik kann im Einvernehmen mit dem Arzt ergänzt oder geändert werden.
      • Die Änderung ist mit Unterschrift, Datum und LE zu kennzeichnen.
    • Prüfe die dokumentierten Behandlungen auf der Rückseite.
      • Datum und abgegebene Leistung müssen dokumentiert sein.
      • Ein durchgeführter Hausbesuch muss angegeben sein.
      • Die Leistung ist verständlich im Wortlaut oder mit einer vorgesehenen Abkürzung einzutragen.
      • Der Versicherte bestätigt die jeweilige Behandlung mit seiner Unterschrift.
    • Prüfe bei Manueller Lymphdrainage zusätzlich die Therapiedauer je Sitzung.
    • Prüfe Änderungen an der Empfangsbestätigung.
      • Korrekturen oder Ergänzungen müssen durch eine erneute Unterschrift des Versicherten bestätigt werden.
      • Das Korrekturdatum muss angegeben werden.
    • Prüfe, ob unzulässige Korrekturmittel verwendet wurden.
      • Bestätigungen im Voraus sind unzulässig.
      • Globalunterschriften sind unzulässig.
      • Korrekturmittel sind unzulässig.
      • Bei Korrekturen durch den Leistungserbringer müssen die ursprünglichen ärztlichen Angaben sichtbar bleiben.
    • Prüfe Behandlungsunterbrechungen von mehr als 14 Kalendertagen.
      • Therapeutische Indikation: T
      • Krankheit: K
      • Ferien oder Urlaub: F
      • Das Therapieziel darf durch die Unterbrechung nicht gefährdet werden.
    • Prüfe einen vorzeitigen Behandlungsabbruch.
      • Das Datum des Abbruchs muss eingetragen sein.
      • Der Grund muss im Feld „Begründung“ angegeben sein.
    • Prüfe die Abrechnungsdaten.
      • Die notwendigen Rechnungsdaten müssen eingetragen sein.
      • Das IK des Leistungserbringers ist auf der Rückseite einzutragen.
    • Prüfe Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers auf der Rückseite.

    Hinweise

    • Nicht jede Änderung an einer Verordnung benötigt eine erneute Arztunterschrift.
    • Bei Änderungen durch den Leistungserbringer können je nach Fall Unterschrift, Datum und LE erforderlich sein.
    • Fehlen bei einer Behandlungsunterbrechung die Kürzel F, K oder T, führt dies innerhalb der vertraglich geregelten Laufzeit nicht automatisch zu einer Absetzung oder Korrekturanforderung.
    • Für Blankoverordnungen gelten eigene Regelungen.

    Häufige Fragen

    Muss jede Änderung vom Arzt unterschrieben werden?

    Nein. Welche Korrektur zulässig ist und wer sie vornehmen darf, hängt von der betroffenen Angabe ab.

    Wann muss eine Behandlung beginnen?

    Grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum. Bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen.

    Müssen Änderungen an der Empfangsbestätigung erneut unterschrieben werden?

    Ja. Korrekturen oder Ergänzungen müssen durch eine erneute Unterschrift des Versicherten bestätigt werden.

    Wie werden längere Behandlungsunterbrechungen gekennzeichnet?

    Mit T, K oder F, abhängig vom Grund der Unterbrechung.

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