Rehasportverordnungen statt Widerspruch oder Nachforderung erneut abrechnen
Problem
Für eine Rehasportverordnung soll ein Widerspruch oder eine Nachforderung erstellt werden.
Bei Rehasportverordnungen ist dieser Abrechnungsweg technisch nicht möglich.
Prüfen
- Handelt es sich um eine Rehasportverordnung?
- Soll eine bereits abgerechnete Verordnung über einen Widerspruch oder eine Nachforderung korrigiert werden?

Ursache
Die Funktionskennzeichen 2 und 4 der elektronischen Abrechnungsdatei funktionieren nicht mit dem Sammelgruppenschlüssel des Rehasports.
Deshalb können Rehasportverordnungen nicht über diese beiden Verfahren bearbeitet werden.
Lösung
Rechne die betroffene Rehasportverordnung erneut ab, statt einen Widerspruch oder eine Nachforderung zu erstellen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Nachforderung für eine Rehasportverordnung erstellen?
Nein. Die Funktionskennzeichen 2 und 4 sind nicht mit dem Sammelgruppenschlüssel des Rehasports kompatibel.
Kann ich gegen eine Absetzung bei Rehasport Widerspruch einlegen?
Nicht über das beschriebene elektronische Widerspruchsverfahren. Die Verordnung muss stattdessen erneut abgerechnet werden.
Wie bearbeite ich eine betroffene Rehasportverordnung?
Über eine erneute Abrechnung der Verordnung.