Arztwechsel bei langfristigem Heilmittelbedarf prüfen

    Gültig für

    Ziel

    Du prüfst, ob eine Genehmigung für langfristigen Heilmittelbedarf nach einem Arztwechsel weiter gilt. Danach weißt du, welche Information an den neuen Arzt weitergegeben werden sollte.

    Voraussetzungen

    • Eine Genehmigung der Krankenkasse liegt vor.
    • Ein Arztwechsel steht an.
    • Der genehmigte Zeitraum ist bekannt.

    Schritt-für-Schritt

    1. Prüfe, ob ein Arztwechsel vorliegt.
    2. Prüfe, ob die Genehmigung noch gültig ist.
    3. Informiere den neuen Arzt über die erteilte Genehmigung.
    4. Lege dem neuen Arzt die Information zur Genehmigung vor.
    5. Beachte die medizinische Kontrolle spätestens alle zwölf Wochen.
    6. Beachte die erneute Heilmittelverordnung spätestens alle zwölf Wochen.

    Häufige Fragen

    Bleibt die Genehmigung bei einem Arztwechsel gültig?
    Ja. Die Genehmigung bleibt auch bei einem Arztwechsel gültig.

    Muss der neue Arzt informiert werden?
    Ja. Der neue Arzt sollte über die erteilte Genehmigung informiert werden.

    Ist nach dem Arztwechsel eine neue Genehmigung der Krankenkasse nötig?
    Nein. Der Arztwechsel beendet die Genehmigung nicht.

    Bleibt die regelmäßige Kontrolle trotzdem erforderlich?
    Ja. Mindestens alle zwölf Wochen ist eine medizinische Kontrolle mit erneuter Heilmittelverordnung erforderlich.

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