Behandlung im Antragsverfahren fortsetzen

    Gültig für

    Ziel

    Du klärst, ob die Heilmittelbehandlung während des Antragsverfahrens begonnen oder fortgesetzt werden kann. Danach weißt du, dass die ärztliche Verordnung sofort gültig ist.

    Voraussetzungen

    • Eine ärztliche Heilmittelverordnung liegt vor.
    • Ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf wird gestellt oder wurde gestellt.
    • Die Behandlung ist medizinisch notwendig.

    Schritt-für-Schritt

    1. Prüfe, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt.
    2. Prüfe, ob die Verordnung ausgestellt wurde.
    3. Beginne die Heilmittelbehandlung auf Grundlage der Verordnung.
    4. Setze die Heilmittelbehandlung auf Grundlage der Verordnung fort.
    5. Reiche den Antrag bei der Krankenkasse ein.
    6. Warte die Entscheidung der Krankenkasse ab.

    Häufige Fragen

    Muss die Entscheidung der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn abgewartet werden?
    Nein. Die ärztliche Verordnung ist unmittelbar nach dem Ausstellen gültig.

    Kann die Behandlung während des Antragsverfahrens fortgesetzt werden?
    Ja. Die Heilmittelbehandlung kann sofort aufgenommen oder fortgesetzt werden.

    Wer übernimmt die Kosten während des Antragsverfahrens?
    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

    Muss das Original der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden?
    Nein. Bei der Krankenkasse wird eine Kopie eingereicht.

    Wofür wird das Original der Verordnung benötigt?
    Das Original wird für die Durchführung der Therapie beim Therapeuten vorgelegt.

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