Unterbrechung einer Verordnung kennzeichnen
Ziel
In dieser Anleitung erfährst du, welche Unterbrechungen bei physiotherapeutischen Verordnungen zulässig sind und wie du den passenden Unterbrechungsgrund dokumentierst.
Voraussetzungen
- Es liegt eine physiotherapeutische Heilmittelverordnung vor.
- Die Behandlung wurde bereits begonnen.
- Der Grund für die Unterbrechung ist bekannt.
Schritt-für-Schritt
- Unterbrechung prüfen: Ermittle, wie viele Kalendertage zwischen den Behandlungsterminen liegen.
- Unterbrechungsdauer beachten: Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, muss ein zulässiger Ausnahmegrund vorliegen. Andernfalls verliert die Verordnung für die verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit.
- Unterbrechungsgrund auswählen: Verwende das passende Kürzel:
- F: Ferien oder Urlaub des Patienten oder Leistungserbringers
- T: Therapeutisch indizierte Unterbrechung
- K: Krankheit des Patienten oder Leistungserbringers
- Therapieziel prüfen: Stelle bei längeren Unterbrechungen sicher, dass das Therapieziel durch die Behandlungspause nicht gefährdet wird.
- Unterbrechung dokumentieren: Trage den zutreffenden Unterbrechungsgrund auf der Verordnung ein.
Häufige Fragen
Wie lange darf eine Behandlung unterbrochen werden?
Grundsätzlich darf die Behandlung bis zu 14 Kalendertage unterbrochen werden. Bei einem zulässigen Ausnahmegrund ist auch eine längere Unterbrechung möglich.
Welche Unterbrechungsgründe sind zulässig?
Zulässig sind therapeutisch indizierte Unterbrechungen (T), Krankheit (K) sowie Ferien oder Urlaub (F).
Muss jede Unterbrechung gekennzeichnet werden?
Eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen muss durch einen zulässigen Ausnahmegrund begründet werden.
Darf eine Behandlung auch länger als 12 Wochen unterbrochen werden?
Die 12-Wochenfrist ist keine allgemeine Höchstgrenze für Behandlungsunterbrechungen. Entscheidend sind die geltenden vertraglichen Regelungen und die Sicherstellung des Therapieziels.