Übersicht: Unterschrift durch Kinder und Jugendliche bei Therapiemaßnahmen
Ziel
Diese Übersicht fasst zusammen, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche den Empfang von Therapiemaßnahmen selbst bestätigen dürfen. Außerdem wird die genannte Ausnahmeregelung erläutert.
Altersgrenzen nach Therapieform
Je nach Therapieform gelten unterschiedliche Altersgrenzen dafür, ab wann Kinder und Jugendliche den Empfang von Therapiemaßnahmen eigenhändig bestätigen dürfen.
Für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie gilt dies mit Beginn des 11. Lebensjahres, also ab 10 Jahren.
Für Logopädie gilt dies mit Beginn des 8. Lebensjahres, also ab 7 Jahren.
Bedeutung der Altersangaben
Die Formulierung „mit Beginn des 11. Lebensjahres“ bedeutet, dass die eigenhändige Bestätigung ab dem 10. Geburtstag möglich ist.
Die Formulierung „mit Beginn des 8. Lebensjahres“ bedeutet entsprechend, dass die eigenhändige Bestätigung ab dem 7. Geburtstag möglich ist.
Ausnahmeregelung
Zusätzlich sind Ausnahmen möglich, wenn Eltern oder erziehungsberechtigte Personen die Unterschriften der Minderjährigen am Ende der Behandlungsserie einmalig bestätigen.
Diese Regelung ermöglicht es, Unterschriften von Minderjährigen gesammelt am Abschluss der Behandlungsserie zu bestätigen.
Häufige Fragen
Ab wann dürfen Kinder in der Physiotherapie selbst unterschreiben?
In der Physiotherapie ist die eigenhändige Bestätigung mit Beginn des 11. Lebensjahres möglich, also ab 10 Jahren.
Ab wann dürfen Kinder in der Logopädie selbst unterschreiben?
In der Logopädie ist die eigenhändige Bestätigung mit Beginn des 8. Lebensjahres möglich, also ab 7 Jahren.
Gilt die gleiche Altersgrenze für alle Therapieformen?
Nein. Für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie gilt eine andere Altersgrenze als für Logopädie.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Eltern oder erziehungsberechtigte Personen können die Unterschriften der Minderjährigen am Ende der Behandlungsserie einmalig bestätigen.