Zahlung für Selbstzahlertermine direkt im SMART.VO-Kalender erfassen
Ziel
Du erfasst die Bezahlung eines Selbstzahlertermins direkt über den Terminplaner in SMART.VO.
Eine zusätzliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich. Das eignet sich beispielsweise für einmalige Privatmassagen oder Osteopathie-Termine.
Voraussetzungen
- Der Selbstzahlertermin ist im Kalender angelegt.
- Das private Heilmittel ist eingerichtet.
- Die Preisliste für Privatleistungen ist hinterlegt.
Schritt-für-Schritt
Selbstzahlertermin öffnen und Zahlung erfassen
- Öffne den Terminplaner in SMART.VO.
- Suche den bereits angelegten Selbstzahlertermin.
- Klicke mit der rechten Maustaste auf den Termin.
- Wähle das Geldmünzen-Symbol Zahlung erfassen.

- Erfasse den Zahlungseingang.
Die Zahlung kann damit unmittelbar über den Kalender erfasst werden.
Quittung ausdrucken
Wenn der Patient eine Quittung wünscht, kannst du diese nach der Zahlung ausdrucken.Zuzahlungsquittung oder Empfangsbestätigung aus einer Verordnung drucken
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Selbstzahlertermin direkt im Kalender bezahlen lassen?
Klicke mit der rechten Maustaste auf den angelegten Selbstzahlertermin und wähle Zahlung erfassen.
Muss ich für die Bezahlung eine Verordnung anlegen?
Nein. Selbstzahlertermine können direkt über den Kalender abgerechnet und bezahlt werden.
Kann ich auch einmalige Privatleistungen direkt abrechnen?
Ja. Das Verfahren eignet sich beispielsweise für eine einmalige Privatmassage oder Osteopathie-Behandlung.
Was muss vor dem Anlegen eines Selbstzahlertermins eingerichtet sein?
Das private Heilmittel und die zugehörige Preisliste für Privatleistungen müssen vorhanden sein.
Kann ich dem Patienten eine Quittung ausstellen?
Ja. Bei Bedarf kannst du eine Quittung ausdrucken.