Blankoverordnung Ergotherapie vor der Anlage in SMART.VO prüfen
Ziel
Du prüfst, ob eine ergotherapeutische Verordnung als Blankoverordnung angenommen werden kann. Anschließend kannst du entscheiden, ob du sie in SMART.VO als Blankoverordnung anlegst.
Voraussetzungen
- Die Verordnung liegt vollständig vor.
- Die behandlungsrelevante Diagnose ist angegeben.
- Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift der verordnenden Person sind vorhanden.
Schritt-für-Schritt
- Prüfe, ob die Diagnosegruppe SB1, PS3 oder PS4 angegeben ist.
- Prüfe, ob BLANKOVERORDNUNG auf der Verordnung eingetragen ist.
- Prüfe, ob die behandlungsrelevante Diagnose angegeben ist.
- Prüfe, ob der ICD-10-Code nachvollziehbar zur angegebenen Diagnosegruppe passt.
- Prüfe das Ausstellungsdatum.
- Prüfe, ob Stempel und Unterschrift der verordnenden Person vorhanden sind.
- Prüfe, ob der geplante Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen liegt.
- Prüfe bei dringlichem Behandlungsbedarf, ob der geplante Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen liegt.
- Prüfe, ob die maximale Gültigkeit von 16 Wochen eingehalten werden kann.
- Prüfe, ob für den Patienten bereits eine ergotherapeutische Verordnung läuft.
- Vergleiche bei einer laufenden Verordnung den zweistelligen ICD-10-Code und die Diagnosegruppe.
- Beginne eine neue Verordnung mit gleichem zweistelligen ICD-10-Code und gleicher Diagnosegruppe erst, wenn die Gültigkeit der laufenden Verordnung beendet ist.
- Führe Verordnungen mit unterschiedlichem zweistelligen ICD-10-Code oder unterschiedlicher Diagnosegruppe bei Bedarf parallel durch.
- Prüfe bei einer korrigierten Verordnung, ob die Änderung datiert und erneut unterschrieben wurde.
- Lege die geprüfte Blankoverordnung anschließend in SMART.VO an.
Wichtig:
- Die Diagnosegruppe allein reicht nicht aus.
- Auch bei SB1, PS3 oder PS4 kann eine reguläre Heilmittelverordnung vorliegen.
- Fehlt der Eintrag BLANKOVERORDNUNG, prüfst du zunächst, ob eine vollständige reguläre Verordnung vorliegt.
- Ist die Verordnungsart nicht eindeutig, hältst du vor Behandlungsbeginn Rücksprache.
- Ist eine andere Diagnosegruppe angegeben und gleichzeitig BLANKOVERORDNUNG eingetragen, kann die Verordnung nicht als Blankoverordnung behandelt werden.
- Sind Heilmittel, Menge oder Frequenz eingetragen, bleibt die Verordnung bei entsprechender Kennzeichnung eine Blankoverordnung. Diese Angaben sind für die therapeutische Planung nicht bindend.

Häufige Fragen
Reicht die Diagnosegruppe SB1, PS3 oder PS4 aus?
Nein. Zusätzlich muss die Verordnung als BLANKOVERORDNUNG gekennzeichnet sein.
Kann bei SB1, PS3 oder PS4 auch eine reguläre Verordnung vorliegen?
Ja. Die Diagnosegruppe allein legt die Verordnungsart nicht fest.
Müssen zusätzlich eingetragene Heilmittel entfernt werden?
Nein. Ist die Verordnung als Blankoverordnung gekennzeichnet, sind diese Angaben für die Praxis nicht bindend.
Wann kann eine weitere Verordnung mit derselben Diagnose begonnen werden?
Erst nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Verordnung. Gleichzeitig muss die neue Verordnung innerhalb ihrer Beginnfrist gestartet werden.