Blankoverordnung in SMART.VO wiederaufnehmen
Ziel
Du nimmst eine Blankoverordnung in SMART.VO wieder auf, um bei einem Rezidiv weitere Behandlungen innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums zu erfassen.
Voraussetzungen
- Die ursprüngliche Blankoverordnung wurde bereits abgerechnet.
- Die Wiederaufnahme erfolgt aufgrund eines Rezidivs.
- Der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum von 16 Wochen ist noch nicht abgelaufen.
Schritt-für-Schritt
1. Ursprüngliche Blankoverordnung öffnen
- Öffne die ursprüngliche Blankoverordnung in SMART.VO.
- Klicke oben links auf Neu.
- Wähle Wiederaufnahme dieser Blankoverordnung öffnen.
- Bestätige die Wiederaufnahme im angezeigten Dialog.
2. Wiederaufnahmeformular ausdrucken
Nach der Bestätigung öffnet SMART.VO das Formular Wiederaufnahme einer Blanko-Verordnung.
Das Formular enthält:
- Patientendaten und Verordnungsdatum
- Diagnosegruppe und ICD-10-Code
- Rechnungsnummer der ursprünglichen Blankoverordnung
- Felder für die Empfangsbestätigung weiterer Behandlungen
- Unterschriftsfelder für den Versicherten und den Leistungserbringer
Drucke das Formular aus.
3. Neue Verordnung prüfen
SMART.VO erstellt eine neue Verordnung und verknüpft sie mit der ursprünglichen Blankoverordnung.
- Unter Vorgänger wird die ursprüngliche Verordnung angezeigt.
- Die Option Wiederaufnahme ist automatisch aktiviert.
- Die bisherigen Verordnungsdaten und die Heilmittelposition werden übernommen.
4. Heilmittelmenge anpassen
- Öffne die Heilmittelposition der neuen Verordnung.
- Passe die Anzahl der Behandlungseinheiten an die geplanten weiteren Behandlungen an.
- Speichere die Änderung.
5. Weitere Behandlungstermine anlegen
- Klicke im Terminbereich auf das grüne Plus (+).
- Lege die weiteren Behandlungstermine an.
- Ordne den Terminen einen Therapeuten zu.
- Speichere die Termine.
Die Behandlungen müssen innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums stattfinden.
6. Wenn die Wiederaufnahme ausgegraut ist
- Öffne die ursprüngliche Blankoverordnung.
- Prüfe, ob ein Behandlungstermin als teilgenommen erfasst wurde.
- Klicke auf Abrechnen.
- Wähle im Fenster Vorgang auswählen die Schaltfläche Abbrechen.
- Öffne das Menü Neu erneut.
- Prüfe, ob Wiederaufnahme dieser Blankoverordnung öffnen jetzt auswählbar ist.
Beim Abbrechen des Dialogs wird keine neue Rechnung bestätigt. Die Wiederaufnahme darf nur erfolgen, wenn die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen
Wo finde ich die Wiederaufnahmefunktion?
Öffne die ursprüngliche Blankoverordnung und wähle Neu → Wiederaufnahme dieser Blankoverordnung öffnen.
Warum ist die Wiederaufnahme ausgegraut?
Der Menüpunkt ist nicht in jedem Bearbeitungszustand verfügbar. Prüfe die erfassten Behandlungen und öffne bei Bedarf den Abrechnungsdialog. Schließe ihn über Abbrechen und prüfe die Funktion erneut.
Muss ich eine neue Rechnung erstellen, um den Button freizuschalten?
Nein. Für die technische Freischaltung ist keine neue Rechnung erforderlich. Das Öffnen und Abbrechen des Abrechnungsdialogs aktiviert den Menüpunkt.
Woran erkenne ich die wiederaufgenommene Blankoverordnung?
Die Option Wiederaufnahme ist aktiviert. Unter Vorgänger oben links im Bild wird die ursprüngliche Verordnung angezeigt.
Kann ich weitere Behandlungseinheiten ergänzen?
Ja. Du kannst die Heilmittelmenge in der neu erstellten Verordnung anpassen.
Beginnt der Gültigkeitszeitraum erneut?
Nein. Es gilt weiterhin der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum von 16 Wochen.