Blankoverordnung Physiotherapie in SMART.VO bearbeiten
Ziel
Du bearbeitest eine bereits angelegte Blankoverordnung für die Physiotherapie in SMART.VO.
Voraussetzungen
- Die Blankoverordnung ist bereits in SMART.VO angelegt.
- Der Geschäftsfall HVO 13 Schulter - Blankoverordnung wurde verwendet.
Schritt-für-Schritt
- Erbringe die Physiotherapeutische Diagnostik vor dem Beginn der Behandlung.
- Dokumentiere die Physiotherapeutische Diagnostik in den Dokumentationsfeldern der Verordnung.
- Lege die Therapieplanung über die Heilmittelvergabe fest.
- Vergib pro Behandlungstag maximal zwei vorrangige Heilmittel.
- Vergib pro Behandlungstag maximal ein ergänzendes Heilmittel.
- Kontrolliere den Ampelstatus in SMART.VO.
- Kontrolliere den Zähler der bereits vergebenen Heilmittel.
- Führe bei weiterem Therapiebedarf die Bedarfsdiagnostik frühestens am 29. Tag nach der Physiotherapeutischen Diagnostik durch.
- Dokumentiere die Bedarfsdiagnostik in der Verordnung.
- Prüfe nach Änderungen der Verordnungsinhalte die Zuzahlung.
Die Physiotherapeutische Diagnostik und die Bedarfsdiagnostik dürfen jeweils nur einmal pro Verordnung abgerechnet werden.
Für die Mengensteuerung gelten folgende Grenzen:
- Konservative Behandlung:
- Grünphase vorrangige Heilmittel: bis 18
- Grünphase ergänzende Heilmittel: bis 6
- Rotphase vorrangige Heilmittel: mehr als 18
- Rotphase ergänzende Heilmittel: mehr als 6
- Fraktur:
- Grünphase vorrangige Heilmittel: bis 26
- Grünphase ergänzende Heilmittel: bis 8
- Rotphase vorrangige Heilmittel: mehr als 26
- Rotphase ergänzende Heilmittel: mehr als 8
Für Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs und für besondere Verordnungsbedarfe gelten die Ampelphasen nicht.
SMART.VO berücksichtigt unter anderem folgende Validierungen:
- ICD-10-Code
- Einordnung Fraktur oder Konservativ
- Ampelstatus
- Anzahl der Heilmittel
- Beginn und Gültigkeitsdauer
- Abrechnungsfristen
- Abstand zwischen den Diagnostiken
- maximale Anzahl der Heilmittel pro Termin
Die Zuzahlung verändert sich bei Änderungen der Verordnungsinhalte.
Häufige Fragen
Wann muss die Physiotherapeutische Diagnostik erfolgen?
Vor Behandlungsbeginn.
Wann darf die Bedarfsdiagnostik erfolgen?
Frühestens am 29. Tag nach der Physiotherapeutischen Diagnostik.
Wie oft dürfen PD und BD abgerechnet werden?
Jeweils einmal pro Verordnung.
Wie viele Heilmittel darf ich an einem Behandlungstag vergeben?
Maximal zwei vorrangige Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel.
Was zeigt die Ampelvalidierung in SMART.VO?
Sie zeigt den Status grün oder rot. Zusätzlich zeigt ein Zähler, wie viele Heilmittel bereits vergeben wurden.
Verändert sich die Zuzahlung bei Änderungen der Verordnung?
Ja.