Blankoverordnung Physiotherapie vor der Abrechnung prüfen

    Zweck

    Du prüfst eine Blankoverordnung für die Physiotherapie vor der Abrechnung.

    Checkliste/Übersicht

    Prüfe vor der Abrechnung:

    • Die Blankoverordnung befindet sich innerhalb der maximalen Verordnungsdauer von 16 Wochen.
    • Die Physiotherapeutische Diagnostik wurde höchstens einmal abgerechnet.
    • Die Bedarfsdiagnostik wurde höchstens einmal abgerechnet.
    • Zwischen PD und BD liegen mindestens 28 Tage.
    • PD und BD wurden bei der Zuzahlungsberechnung berücksichtigt.
    • Pro Behandlungstag wurden maximal zwei vorrangige Heilmittel erbracht.
    • Pro Behandlungstag wurde maximal ein ergänzendes Heilmittel erbracht.
    • Die Anzahl der Heilmittel in der Verordnungsmaske wurde kontrolliert.
    • Die Preisberechnung wurde kontrolliert.
    • Bei einer Versorgungspauschale mit der Positionsnummer 20524 wurde geprüft, wann die Heilmittelversorgung begonnen hat.

    Für die Position 20524 gilt:

    • Die Heilmittelversorgung muss vor dem 30.07.2026 begonnen haben.
    • Maßgeblich ist der erste tatsächliche Behandlungstag.
    • Eine PD allein gilt nicht als erste Behandlung.
    • Bei einem Behandlungsbeginn am oder nach dem 30.07.2026 darf die Position nicht mehr abgerechnet werden.
    • Bei einem zulässigen Altfall kann die Position einmal je Blankoverordnung abgerechnet werden.
    • Für diese Position fällt keine Patientenzuzahlung an.
    • Eine Patientenunterschrift ist nicht erforderlich.
    • Die Position wird nicht als Behandlungseinheit dokumentiert.

    Prüfe bei einem Hausbesuch:

    • Der Hausbesuch wurde vom Arzt verordnet.
    • Für verordnete Hausbesuche werden die Pauschalen 20554 bis 20556 geführt.

    Hinweise

    Die Zuzahlung verändert sich bei Änderungen der Verordnungsinhalte.

    • Kontrolliere vor dem Ausdruck einer Rechnung die Anzahl der Heilmittel in der Verordnungsmaske.
    • Nutze die Preisberechnung als Kontrollinstrument.
    • In der Preisberechnung ist sichtbar, welche Positionen der Berechnung zugrunde liegen.

    SMART.VO berücksichtigt unter anderem:

    • Beginn der Verordnung
    • Gültigkeitsdauer
    • Abrechnungsfristen
    • Abstand zwischen den Diagnostiken
    • maximale Anzahl der Heilmittel pro Termin
    • Ampelstatus
    • Anzahl der vergebenen Heilmittel

    Für Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs und für besondere Verordnungsbedarfe gelten die Ampelphasen nicht.

    Häufige Fragen

    Müssen PD und BD bei der Zuzahlung berücksichtigt werden?

    Ja.

    Wie oft dürfen PD und BD abgerechnet werden?

    Jeweils einmal pro Verordnung.

    Was sollte ich vor dem Ausdruck einer Rechnung kontrollieren?

    Kontrolliere die Anzahl der Heilmittel in der Verordnungsmaske und die Preisberechnung.

    Wann darf die Versorgungspauschale 20524 noch abgerechnet werden?

    Wenn die Heilmittelversorgung vor dem 30.07.2026 begonnen hat.

    Zählt eine PD als Behandlungsbeginn für die Position 20524?

    Nein.

    Fällt bei der Position 20524 in einem zulässigen Altfall eine Patientenzuzahlung an?

    Nein.

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