Blankoverordnung Ergotherapie: Fachliche Regelungen

    Kurz erklärt

    Bei einer Blankoverordnung entscheidet der Ergotherapeut innerhalb der geltenden Vorgaben unter anderem über Heilmittel, Therapiefrequenz und Behandlungsdauer.

    Für ergotherapeutische Blankoverordnungen sind die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 vorgesehen. Blankoverordnung_Ergotherapie_v…

    Relevanz

    Die Regelungen bestimmen unter anderem:

    • welche Heilmittel eingesetzt werden können
    • wie lange behandelt werden kann
    • wie Zeitintervalle berücksichtigt werden
    • wann Verordnungen parallel durchgeführt werden können
    • wie die Behandlungsmenge über das Ampelsystem eingeordnet wird
    • welche Besonderheiten bei Hausbesuchen, IHU, Schienen und Telemedizin gelten

    Grundlagen

    • Eine Blankoverordnung ist höchstens 16 Wochen gültig.
    • Die Behandlung muss innerhalb der vorgesehenen Beginnfrist von 28 Tagen starten.
    • Bei dringlichem Behandlungsbedarf beträgt die Beginnfrist 14 Tage.
    • Eine Unterbrechung verlängert die 16-wöchige Gültigkeit nicht.
    • Unterbrechungen von mehr als 14 Kalendertagen müssen nicht begründet werden.
    • Ist das Therapieziel früher erreicht, wird die Behandlung beendet.
    • Bei einem vorzeitigen Therapieabbruch wird die verordnende Person informiert.

    Diagnosegruppen und Heilmittel

    Für die Blankoverordnung sind derzeit vorgesehen:

    • SB1
    • PS3
    • PS4

    Je nach Diagnosegruppe stehen unter anderem zur Verfügung:

    • motorisch-funktionelle Behandlungen
    • psychisch-funktionelle Behandlungen
    • Hirnleistungstraining
    • Gruppenbehandlungen
    • Schienenversorgung
    • thermische Anwendungen

    diagnosegruppen und ampelsystem.png

    Zeitintervalle und Behandlungsdauer

    • Ein Zeitintervall (ZI) entspricht 15 Minuten.
    • Die Therapiezeit je Termin beträgt mindestens 30 Minuten.
    • Die Therapiezeit je Termin beträgt höchstens 180 Minuten.
    • Für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann je Termin ein zusätzliches ZI abgerechnet werden.
    • Unterschiedliche Heilmittel dürfen an einem Termin kombiniert werden.
    • Bis zu zwei Termine zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld sind möglich.

    Beispiel:

    • Therapiezeit: 45 Minuten
    • Therapiezeit entspricht: 3 ZI
    • zusätzliches ZI für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation: 1 ZI
    • für das Ampelsystem berücksichtigt: 4 ZI

    Ampelsystem

    Das Ampelsystem zeigt, in welchem Bereich sich die abgerechneten Zeitintervalle bewegen.

    • Grün: Die Behandlungsmenge liegt im vorgesehenen Rahmen.
    • Gelb: Weitere Behandlung ist bei individuellem Bedarf möglich.
    • Rot: Weitere Behandlung ist möglich. Für die ZI innerhalb der roten Phase gilt ein Abschlag von 9 %.

    Der Abschlag betrifft nur die Zeitintervalle innerhalb der roten Phase. Er gilt nicht rückwirkend für die gesamte Verordnung.

    Bei langfristigem Heilmittelbedarf oder besonderem Verordnungsbedarf gelten die Ampelgrenzen nicht.

    ampelsystem bild.png

    Hausbesuch

    • Ein Hausbesuch ist nur möglich, wenn er auf der Verordnung angegeben ist.
    • Fehlt die Angabe, darf die Praxis den Hausbesuch nicht selbst ergänzen.
    • Eine Änderung muss durch die verordnende Person mit Datum und erneuter Unterschrift erfolgen.
    • Die Hausbesuchspauschale kann je versicherter Person einmal täglich abgerechnet werden.

    Integration in das häusliche und soziale Umfeld

    Für die IHU gilt:

    • höchstens zwei Behandlungstermine je Blankoverordnung
    • die Zeitintervalle zählen in das Ampelsystem
    • möglich als motorisch-funktionelle oder psychisch-funktionelle Behandlung sowie als Hirnleistungstraining
    • je nach Leistung auch telemedizinisch möglich

    Ein Hausbesuch und eine IHU sind nicht dasselbe.

    Ergotherapeutische Schiene

    Bei SB1 können temporäre Schienen vorgesehen sein.

    • bis einschließlich 400 Euro ohne Kostenvoranschlag
    • ab 400,01 Euro mit Kostenvoranschlag

    Telemedizin

    • Prüfe, ob das ausgewählte Heilmittel telemedizinisch erbracht werden darf.
    • Der Anteil telemedizinischer Heilmittel darf insgesamt ein Drittel der Gesamtbehandlung nicht überschreiten.
    • Die 30-Prozent-Grenze wird praxisbezogen über alle telemedizinischen Leistungen betrachtet.
    • Regelversorgung und Blankoversorgung zählen zusammen.

    Häufige Fragen

    Wie lange ist eine ergotherapeutische Blankoverordnung gültig?

    Höchstens 16 Wochen.

    Muss eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen begründet werden?

    Nein.

    Wie lang darf ein Behandlungstermin sein?

    Die Therapiezeit beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 180 Minuten.

    Wann gilt das Ampelsystem nicht?

    Bei langfristigem Heilmittelbedarf oder besonderem Verordnungsbedarf.

    Sind telemedizinische Heilmittel möglich?

    Ja. Prüfe, ob das ausgewählte Heilmittel telemedizinisch erbracht werden darf.

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